Nero Restaurant am WTHC in Wiesbaden

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Nero Restaurant

am WHTC in Wiesbaden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nero Restaurant

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Vereinbarungen über die Erbringung gastronomischer Leistungen sowie für die Überlassung von Räumen oder Flächen des Nero Restaurants zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art, wie zum Beispiel Bankette, Seminare, Tagungen oder Feiern, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Nero Restaurants. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, das Nero Restaurant stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Alle Angebote sind freibleibend.

Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Geschäfte zwischen dem Nero Restaurant und dem Kunden. Änderungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Erfolgt kein Widerspruch vor Inkrafttreten, gelten die Änderungen als genehmigt.

2. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Nero Restaurants zustande.

Der Veranstalter erkennt mit seiner Unterschrift alle vertraglichen Bestandteile und Leistungen in vollem Umfang an.

Das Nero Restaurant haftet nur für Leistungsmängel, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, soweit es sich nicht um leistungstypische Mängel handelt. Der Veranstalter ist verpflichtet, auf mögliche Schäden rechtzeitig hinzuweisen.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Veranstalters beträgt sechs Monate.

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen bei der Vertragsanbahnung.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Nero Restaurant ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Alle Speisen sind ausschließlich zum Verzehr vor Ort bestimmt.

Der Veranstalter ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen, einschließlich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Leistungen und Auslagen.

Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Erhöht sich diese, ist das Nero Restaurant berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

Veranstaltungen, die über 1:00 Uhr hinausgehen, können mit einem Personalkostenzuschlag pro angefangene Stunde berechnet werden.

Wird eine Umsatzgarantie vereinbart und nicht erreicht, werden 100 Prozent der Differenz als Bereitstellungskosten berechnet.

Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen berechnet werden.

Vorauszahlungen sind fristgerecht zu leisten. Erfolgt dies nicht, ist das Nero Restaurant berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

Eine Aufrechnung oder Minderung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

4. Warenangebot

Das Warenangebot unterliegt saisonalen Schwankungen. Nicht verfügbare Artikel können durch gleichwertige Produkte ersetzt werden.

5. Rücktritt

Das Nero Restaurant ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei höherer Gewalt, falschen Angaben des Veranstalters oder Gefährdung des Geschäftsbetriebs.

Bei Rücktritt des Veranstalters kann Schadenersatz verlangt werden, sofern keine Ersatzveranstaltung möglich ist.

Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen. Es gelten folgende Stornopauschalen bezogen auf den Speisenumsatz:

– bis 5 Tage vorher: 25 Prozent

– bis 3 Tage vorher: 50 Prozent

– bis 2 Tage vorher: 75 Prozent

– weniger als 24 Stunden vorher: 100 Prozent

6. Änderung der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

Reduzierungen der Teilnehmerzahl unterliegen den Rücktrittsbedingungen.

Erhöhungen der Teilnehmerzahl werden nach tatsächlicher Personenzahl berechnet.

Zeitliche Abweichungen können zusätzliche Kosten verursachen.

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Der Verzehr erfolgt auf Risiko des Veranstalters.

8. Technische Einrichtungen

Vom Veranstalter veranlasste technische Einrichtungen Dritter erfolgen in dessen Namen und auf dessen Rechnung.

Der Veranstalter haftet für Schäden und stellt das Nero Restaurant von Ansprüchen Dritter frei.

9. Eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters. Für Verlust oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für alle durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Gießen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.